Herzliche Einladung zur

8. Thannhauser Lehrstellen- & Berufsinfomesse

Nähere Infos erhalten Sie hier: Bitte klicken!

Der Wechsel an die Christoph-von-Schmid-Schule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grund- bzw. 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule an eine Realschule.

Anmeldung: 06. – 08.05.2024

Dieser Termin gilt auch für die Anmeldung der Schüler/-innen mit Probeunterricht!


I. Online Schulanmeldung
 

Die Anmeldung für unsere Schule und den Erfassungsbogen für die Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie ab sofort online im Internet. Hier können Sie alle notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus machen. Das Programm führt Sie durch das Formular und unterstützt Sie bei den Eingaben.
Unter folgendem Link können Sie die Anmeldung Ihres Kindes online vornehmen und die Unterlagen für die Anmeldung ausdrucken: Hier geht es zur Online Schulanmeldung 

II. Unterlagen für die Anmeldung in der Schule

Anmeldung vom 6. bis zum 8. Mai 2024:

Möglichkeit 1: Folgende Unterlagen schicken Sie bitte per Post oder Sie werfen diese in den Schulbriefkasten in der Röschstraße 12 (Nebeneingang). Sobald die Unterlagen vorliegen, setzt sich das Sekretariat telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

Neu – Möglichkeit 2: Sie kommen persönlich (08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr) in das Sekretariat unserer Schule und legen die folgenden Unterlagen vor.

– Formulare der Online-Schulanmeldung (www.rs-thannhausen.de, Rubrik Eltern / von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben)
– Original des Übertrittszeugnisses (bleibt an der Schule)
– Kopie der Geburtsurkunde
– Kopie des Impfausweises, mit der der Masernschutz nachgewiesen werden kann
– ggf. bei Alleinerziehenden Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
– ggf. Kopie der Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung

Fahrtkostenübernahme aus dem Landkreis Augsburg. Für folgende Orte werden die Fahrtkosten übernommen:
Breitenbronn, Fischach mit Ortsteilen, Holzara, Langenneufnach, Margertshausen, Mittelneufnach, Mickhausen, Oberschöneberg,
Ried, Ustersbach, Walkertshofen, Wollishausen

Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule bzw. 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule:
1. Der Übertritt an die Realschule ist direkt möglich,
falls der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) in Jgst. 4 höchstens 2,66  (D/M/HSU) beträgt oder
im Jahreszeugnis der Mittelschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.

2. Höchstalter: am 30. September des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Probeunterricht
Die Teilnahme am Probeunterricht ist möglich und notwendig, wenn der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) 3,00 oder schlechter ist. (Hinweis: Für Mittelschüler gibt es keinen Probeunterricht)
NEU Termin des Probeunterrichts: 14.05. bis 16.05.2024, Beginn: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Probeunterricht bestanden
Der Übertritt an die Realschule ist nach Teilnahme am Probeunterricht der Realschule oder des Gymnasiums möglich, wenn der Probeunterricht bestanden wurde:
1. mindestens die Noten 3 und 4 oder
2. der Probeunterricht nicht bestanden wurde, aber die Noten 4 und 4 erreicht wurden (Elternentscheidung)

Probeunterricht des Gymnasiums
Nach erfolgloser Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums kann der Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule in der letzten Ferienwoche wahrgenommen werden. Der Übertritt erfolgt nach Vorliegen der vorher genannten Bedingungen.

Anforderungen im Probeunterricht der Realschule
Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts dienen der genauen Schülerbeobachtung. Weitere Hinweise und Musteraufgaben zum Probeunterricht finden Sie auf der entsprechenden Seite des ISB


Aufnahme für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule

Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.
Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich.

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO).

Weitere Informationen zum Übertritt oder Schulartwechsel auf den Seiten des Kultusministeriums