Für unsere neuen Fünftklässler!

Einladung zum Tag der offenen Tür: Dienstag, 19.03.2024, 14:30 Uhr

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Beratung

Eintritt und

Anmeldung

Liebe Eltern unserer zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen,
Zum Übertritt finden Sie sämtliche Informationen nachfolgend.
Bei allen Fragen unterstützen wir Sie gerne auch per Telefon und Mail.

Liebe Eltern unserer zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen,

der Tag der Offenen Tür und die Infoveranstaltung zum Übertritt findet am Dienstag, den 19.03.2024 von 14:30 bis 17:00 Uhr statt. Dazu möchte ich Sie im Namen der gesamten Schulfamilie herzlich mit Ihren Kindern einladen.

Zum Übertritt finden Sie sämtliche Informationen nachfolgend. Bei allen Fragen unterstützen wir Sie gerne auch per Telefon und Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Frank Decke
Realschuldirektor

Der Wechsel an die Christoph-von-Schmid-Schule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grund- bzw. 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule an eine Realschule.

Anmeldung: 06. – 08.05.2024

Dieser Termin gilt auch für die Anmeldung der Schüler/-innen mit Probeunterricht!


I. Online Schulanmeldung
 

Die Anmeldung für unsere Schule und den Erfassungsbogen für die Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie ab sofort online im Internet. Hier können Sie alle notwendigen Angaben bequem von zu Hause aus machen. Das Programm führt Sie durch das Formular und unterstützt Sie bei den Eingaben.
Unter folgendem Link können Sie die Anmeldung Ihres Kindes online vornehmen und die Unterlagen für die Anmeldung ausdrucken: Hier geht es zur Online Schulanmeldung 

II. Unterlagen für die Anmeldung in der Schule

Anmeldung vom 6. bis zum 8. Mai 2024:

Möglichkeit 1: Folgende Unterlagen schicken Sie bitte per Post oder Sie werfen diese in den Schulbriefkasten in der Röschstraße 12 (Nebeneingang). Sobald die Unterlagen vorliegen, setzt sich das Sekretariat telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

Neu – Möglichkeit 2: Sie kommen persönlich (08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr) in das Sekretariat unserer Schule und legen die folgenden Unterlagen vor.

– Formulare der Online-Schulanmeldung (www.rs-thannhausen.de, Rubrik Eltern / von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben)
– Original des Übertrittszeugnisses (bleibt an der Schule)
– Kopie der Geburtsurkunde
– Kopie des Impfausweises, mit der der Masernschutz nachgewiesen werden kann
– ggf. bei Alleinerziehenden Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
– ggf. Kopie der Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung

Fahrtkostenübernahme aus dem Landkreis Augsburg. Für folgende Orte werden die Fahrtkosten übernommen:
Breitenbronn, Fischach mit Ortsteilen, Holzara, Langenneufnach, Margertshausen, Mittelneufnach, Mickhausen, Oberschöneberg,
Ried, Ustersbach, Walkertshofen, Wollishausen

Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule bzw. 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule:
1. Der Übertritt an die Realschule ist direkt möglich,
falls der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) in Jgst. 4 höchstens 2,66  (D/M/HSU) beträgt oder
im Jahreszeugnis der Mittelschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.

2. Höchstalter: am 30. September des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Probeunterricht
Die Teilnahme am Probeunterricht ist möglich und notwendig, wenn der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) 3,00 oder schlechter ist. (Hinweis: Für Mittelschüler gibt es keinen Probeunterricht)
NEU Termin des Probeunterrichts: 14.05. bis 16.05.2024, Beginn: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Probeunterricht bestanden
Der Übertritt an die Realschule ist nach Teilnahme am Probeunterricht der Realschule oder des Gymnasiums möglich, wenn der Probeunterricht bestanden wurde:
1. mindestens die Noten 3 und 4 oder
2. der Probeunterricht nicht bestanden wurde, aber die Noten 4 und 4 erreicht wurden (Elternentscheidung)

Probeunterricht des Gymnasiums
Nach erfolgloser Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums kann der Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule in der letzten Ferienwoche wahrgenommen werden. Der Übertritt erfolgt nach Vorliegen der vorher genannten Bedingungen.

Anforderungen im Probeunterricht der Realschule
Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts dienen der genauen Schülerbeobachtung. Weitere Hinweise und Musteraufgaben zum Probeunterricht finden Sie auf der entsprechenden Seite des ISB


Aufnahme für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule

Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.
Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich.

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO).

Weitere Informationen zum Übertritt oder Schulartwechsel auf den Seiten des Kultusministeriums

Der Wechsel an die Christoph-von-Schmid-Schule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Ein späterer Wechsel (z.B. nach der 5., 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe Hauptschule / Gymnasium) ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie aber bitte, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, für die auch unterschiedliche Aufnahmebedingungen und -voraussetzungen gelten.

Informationen zur Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen (6. -10. Jahrgangsstufe)
Eine Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe (6.-10. Jahrgangsstufe) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Am Besten vereinbaren Sie dazu ein Beratungsgespräch mit unserer Beratungslehrerin Frau Bohn oder der Schulleitung.

a) von der Haupt-/ Mittelschule an die Realschule:
Mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist ein Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufe einer Realschule möglich. Die Erziehungsberechtigten haben an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilzunehmen. (Hinweis: Bei einem schlechteren Notendurchschnitt ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung an der Realschule erforderlich.)

b) vom Mittlere-Reife-Zug der Haupt-/ Mittelschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich. Vor der Aufnahme sollte unbedingt ein Beratungsgespräch an der Realschule stattfinden.

c) vom Gymnasium an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 bis 10 möglich. Wegen der notwendigen Entscheidung für eine bestimmte Wahlpflichtfächergruppe (ab Jahrgangsstufe 7) ist auch hier ein Beratungsgespräch zu empfehlen.

d) von der Wirtschaftsschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich.

Anmerkung. Siehe rechtliche Bestimmungen (Die Wirtschaftsschule beginnt frühestens mit der 7. Jahrgangsstufe, daher ist ein Übertritt an die Realschule nur ab der 8. Klasse möglich!)

Weitere Informationen können Sie unter in der Bayerischen Realschulordnung nachlesen.

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